Fördermitgliedschaft
Koalahilfe Deutschland
(Stand Januar 2026)
§ 1 – Bezeichnung und Zweck
(1) Die Koalahilfe Deutschland nimmt Fördermitglieder auf.
(2) Fördermitglieder unterstützen die Koalahilfe Deutschland ideell und/oder finanziell, ohne selbst aktive Entscheidungs- oder Gestaltungsrechte in der Koalahilfe Deutschland wahrzunehmen
§ 2 – Rechte der Fördermitglieder
Fördermitglieder erhalten mindestens einmal jährlich einen kurzen Tätigkeits- und Finanzüberblick (per E-Mail oder auf der Website), Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen z.B. Save the Koala Day im Zoo Duisburg / das Recht, beratend an ausgewählten Treffen teilzunehmen (ohne Stimmrecht), sofern der aktive Kreis dies mehrheitlich wünscht.
§ 3 – Pflichten der Fördermitglieder
(1) Fördermitglieder verpflichten sich zu einem monatlichen Mindestförderbeitrag in Höhe von 5 € per Dauerauftrag. Dem Fördermitglied ist es frei gestellt, einen höheren monatlichen Beitag zu überweisen.
(2) Der Beitrag ist bis spätestens zum ersten Werktag des Monats zu leisten.
§ 4 – Aufnahme
(1) Die Aufnahme erfolgt durch einfache Beitrittserklärung (per E-Mail - koalahilfe@gmx.de).
(2) Der aktive Kreis / die Koordinator*innen können einen Aufnahmeantrag in begründeten Ausnahmefällen ablehnen (z. B. bei nachweislich schädigendem Verhalten).
(3) Mit der Beitrittserklärung erkennt das Fördermitglied diese Fördermitgliedschafts-Regelung an.
§ 5 – Beendigung der Fördermitgliedschaft
(1) Die Fördermitgliedschaft endet automatisch
- durch schriftliche Austrittserklärung per E-mail (koalahilfe@gmx.de - jederzeit möglich, zum Ende des laufenden Kalendermonates),
- bei Ausbleiben des Förderbeitrags länger als 6 Monate trotz Mahnung,
- bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Grundwerte der Koalahilfe Deutschland (Entscheidung durch den aktiven Kreis).
(2) Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§ 6 – Abgrenzung zu aktiven Mitgliedern / Kernteam
(1) Fördermitglieder sind keine stimmberechtigten Mitglieder und nehmen nicht an Abstimmungen über die inhaltliche Ausrichtung, Finanzverwendung oder Personenentscheidungen teil.
(2) Die Leitung / Koordination / der aktive Kreis behält sich alle Entscheidungskompetenzen vor.
§ 7 – Datenschutz & Öffentlichkeit
(1) Namen von Fördermitgliedern werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht (z. B. „Dank an unsere Förderer“).
(2) Die Initiative verarbeitet die Daten der Fördermitglieder ausschließlich zum Zweck der Mitgliederverwaltung und des Dankes.
§ 8 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Regelung tritt am 18.01.2026 in Kraft.
(2) Änderungen dieser Fördermitgliedschafts-Regelung beschließt der aktive Kreis mit einfacher Mehrheit.
Wachtendonk, 18.01.2026
Beschlossen vom aktiven Kreis am 18.01.2026